14.11.2010
Steuertipps für alle Steuerpflichtigen
- Abschluss von neuen Darlehens- und Kreditverträgen in das Jahr 2011 verschieben!
- Sonderausgaben bis maximal 2.920 EUR (Topf-Sonderausgaben) noch bis Ende 2010 bezahlen
- Sonderausgaben ohne Höchstbetrag
- Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag
- Spenden als Sonderausgaben
- Spenden von Privatstiftungen
- Außergewöhnliche Belastungen noch 2010 bezahlen
- Endlich sind Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar!
- Spekulationsverluste realisieren
- Prämie 2010 für Zukunftsvorsorge und Bausparen nutzen
- So entkommen Sie (zumindest kurzfristig) dem geplanten Budgetsanierungspaket 2011 - 2014
Mit dem derzeit noch im Begutachtung befindlichen Budgetbegleitgesetz 2011 – 2014 soll als Gegenmaßnahme zur Einführung einer Bankenabgabe die Gebühr für schriftlich abgeschlossene Darlehens- und Kreditverträge abgeschafft werden. Verschieben Sie daher den Abschluss schriftlicher Darlehens- und Kreditverträge – soweit möglich – auf einen Zeitpunkt nach dem 31.12.2010; Sie ersparen sich dadurch die Kredit- und Darlehensgebühr von 0,8% bis 1,5 % der Kreditsumme!
Sonderausgaben bis maximal 2.920 EUR (Topf-Sonderausgaben) noch bis Ende 2010 bezahlen
Die üblichen (Topf-)Sonderausgaben dürfen als bekannt vorausgesetzt werden (Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen; Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung; junge Aktien und Genussscheine; Wohnbauaktien und Wohnbauwandelschuldverschreibungen, deren Erträge überdies bis zu 4% des Nominales weiterhin KESt-frei sind). Für Alleinverdiener oder Alleinerzieher verdoppelt sich der persönliche Sonderausgaben-Höchstbetrag von 2.920 EUR auf 5.840 EUR. Ab drei Kinder erhöht sich der Sonderausgabentopf um 1.460 EUR pro Jahr.
Allerdings wirken sich die Topf-Sonderausgaben nur zu einem Viertel einkommensmindernd aus. Ab einem Einkommen von 36.400 EUR vermindert sich auch dieser Betrag kontinuierlich bis zu einem Einkommen von 60.000 EUR, ab dem überhaupt keine Topf-Sonderausgaben mehr zustehen.
Sonderausgaben ohne Höchstbetrag
Ohne Höchstbetragsbegrenzung, unabhängig vom Einkommen und neben dem „Sonderausgabentopf“ sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar.
ACHTUNG: Im Rahmen des Sparpakets zur Budgetsanierung soll der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten wieder einmal verteuert werden. Wenn Sie derartige Nachkäufe in Erwägung ziehen, dann sollten Sie noch vor dem 31.12.2010 aktiv werden!
Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag
Unbeschränkt absetzbare Sonderausgaben sind weiterhin bestimmte Renten (z.B. Kaufpreisrenten nach Ablauf bestimmter steuerlicher Fristen, vom Erben zu bezahlende Rentenlegate) sowie Steuerberatungskosten. Kirchenbeiträge sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von 200 EUR begrenzt.
Spenden als Sonderausgaben
Die steuerliche Absetzbarkeit von Privatspenden an bestimmte begünstigte Organisationen (insbesondere an Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen, die in einer vom BMF veröffentlichten Liste aufscheinen, weiters an Universitäten, diverse Fonds, Museen, Bundesdenkmalamt etc) ist nicht mit einem Absolutbetrag, sondern mit 10 % des Vorjahreseinkommens begrenzt. Bereits im Betriebsvermögen abgesetzte Spenden (= bis zu 10% des Vorjahresgewinnes; siehe oben) kürzen den Rahmen der als Sonderausgaben (= bis zu 10% des Vorjahreseinkommens) absetzbaren Spenden.
Seit 2009 können auch private Spenden an Vereine oder Einrichtungen, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen bzw Entwicklungs- bzw Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln, als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Diese begünstigten Spendenempfänger müssen sich ebenfalls beim Finanzamt registrieren und werden auf der Homepage des BMF (http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/) veröffentlicht. Auch diese Spenden sind mit 10% des Einkommens des unmittelbar vorangegangen Jahres begrenzt, können aber zusätzlich zu den bereits als Betriebsausgaben abgesetzten gleichartigen Spenden geltend gemacht werden. Bei Unternehmen werden auch Sachspenden anerkannt, bei Privaten hingegen nur Geldspenden.
Spenden von Privatstiftungen
Spendenfreudige Privatstiftungen können für die vorstehend genannten begünstigten Spendenempfänger auch KESt-frei aus dem Stiftungsvermögen spenden.
Außergewöhnliche Belastungen noch 2010 bezahlen
Außergewöhnliche Ausgaben z.B. für Krankheiten und Behinderungen (Kosten für Arzt, Medikamente, Spital, Betreuung), für Zahnbehandlungen oder medizinisch notwendige Kuraufenthalte können, soweit sie von der Versicherung nicht ersetzt werden, im Jahr der Bezahlung steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Steuerwirksam werden solche Ausgaben jedoch erst dann, wenn sie insgesamt einen vom Einkommen und Familienstand abhängigen Selbstbehalt (der maximal 12% des Einkommens beträgt) übersteigen.
Bestimmte außergewöhnliche Belastungen (z.B. Behinderungen, Katastrophenschäden, Kosten der auswärtigen Berufsausbildung der Kinder) sind ohne Kürzung um einen Selbstbehalt absetzbar.
Endlich sind Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar!
Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können seit 1.1.2009 als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bis zu einem Betrag von 2.300 EUR pro Kind und Jahr steuerlich abgesetzt werden. Werden Betreuungskosten durch einen steuerfreien Zuschuss vom Arbeitgeber übernommen (siehe oben), sind nur die tatsächlich vom Steuerpflichtigen selbst getragenen Kosten abzugsfähig. Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (z.B. Kindergarten, Hort, Halbinternat, Vollinternat) erfolgen oder von einer pädagogisch qualifizierten Person durchgeführt werden. Absetzbar sind nur die Betreuungskosten, Verpflegungskosten und das Schulgeld sind steuerlich nicht absetzbar.
TIPP: Pädagogisch qualifiziert sind auch Personen, die eine Ausbildung zur Kinderbetreuung und Kindererziehung im Mindestausmaß von 8 Stunden nachweisen können. Die Ausbildung kann im Rahmen von Spezialkursen erworben werden. Auch die Oma kann sich durch Besuch eines solchen Kurses pädagogisch qualifizieren; das an die Oma dafür bezahlte Honorar ist allerdings nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie mit den Kindern nicht im gleichen Haushalt lebt.
Spekulationsverluste realisieren
Wer im Jahr 2010 einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn (über die Freigrenze von 440 EUR hinaus) realisiert hat (bei Liegenschaften beträgt die Spekulationsfrist im Regelfall 10 Jahre, sonst 1 Jahr), sollte überprüfen, ob dieser nicht noch durch die Realisierung eines Spekulationsverlustes ausgeglichen werden kann. Zu diesem Zweck könnten z.B. Aktien, mit denen man derzeit im Minus ist und die in den letzten 12 Monaten erworben wurden, verkauft werden (wobei Sie niemand daran hindert, diese einige Tage später wieder zurück zu kaufen). Auch der Verlust aus dem Verkauf eines innerhalb der letzten 12 Monate erworbenen Autos ist ein Spekulationsverlust, der mit steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen aus Aktien- oder Grundstücksverkäufen gegen verrechnet werden kann.
ACHTUNG: Die im Rahmen der Budgetsanierung geplante neue Besteuerung von Wertzuwächsen bei Aktien und sonstigen Kapitalanlagen soll erst für Kapitalanlagen gelten, die nach dem 31.12.2010 erworben werden. Wenn Sie daher heuer z.B. noch Aktien kaufen, können Sie nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist allfällige Kursgewinne weiterhin steuerfrei lukrieren!
Prämie 2010 für Zukunftsvorsorge und Bausparen nutzen
Wer als aktiv Erwerbstätiger heuer noch mindestens 2.263,79 EUR in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge investiert, erhält für 2010 die mögliche Höchstprämie von 9 %, das sind rund 204 EUR.
Wer lieber in ein klassisches Sparprodukt investiert, sollte ans Bausparen denken: Für einen maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1.200 EUR pro Jahr gibt es im Jahr 2010 eine staatliche Prämie von 42 EUR (ab 2011: 36 EUR).
So entkommen Sie (zumindest kurzfristig) dem geplanten Budgetsanierungspaket 2011 - 2014
Wie bereits mehrfach erwähnt, löst das derzeit in Begutachtung befindliche Budgetbegleitgesetz 2011 – 2014 noch vor dem Jahresende einen gewissen Handlungsbedarf aus. Nachfolgend einige Tipps, wie Sie vielleicht einigen der geplanten Steuererhöhungen zumindest kurzfristig entgehen können:
Erhöhung der Mineralölsteuer (MöSt)
TIPP: Angesichts der ab 2011 drohenden Erhöhung der MöSt (inklusive Umsatzsteuer) um 4,80 Cent pro Liter Benzin bzw 6 Cent pro Liter Diesel sollten Sie noch vor dem Jahresende alle Ihre Fahrzeuge volltanken bzw verfügbare Lagerkapazitäten für Benzin und Diesel voll ausnutzen.
Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) TIPP: Wer einen PS-starken Neuwagen mit einem Schadstoffausstoß von mehr als 180 Gramm (g) CO2 kaufen will, sollte sich beeilen: Denn bei diesen PKWs soll ab 2011 die NoVA kräftig erhöht werden: Bei PKWs mit einem Schadstoffausstoß über 180g CO2 soll der CO2-Zuschlag zur NoVA von 25 EUR/g auf 50 EUR/g und ab 220 g CO2 von 25 EUR/g auf 75 EUR/g ansteigen. Auf die erhöhte NoVA kommen dann noch 20% Umsatzsteuer drauf! Das kann bei PS-starken Autos dann schon einige tausend Euro mehr ausmachen!
Erhöhung der Tabaksteuer
TIPP: Auch die Tabaksteuer soll ab 2011 angehoben werden, und zwar um 25 bis 35 Cent pro Packung.
Kostenbewusste Raucher sollten sich vor Jahresende daher entsprechend eindecken! Jene Raucher, welche die Erhöhung der Tabaksteuer zum Anlass nehmen wollen, dem Finanzminister ein Schnippchen zu schlagen und ganz mit dem Rauchen aufzuhören, finden zweckdienliche Hinweise zur Verwirklichung dieses lobenswerten Neujahrsvorsatzes ua auf diversen Internetseiten, wie z.B. www.sofort-nichtraucher.com oder www.ohne-nikotin.at.
Erhöhung der Zwischensteuer bei Privatstiftungen
TIPP: Die Zwischensteuer für bestimmte Kapitalerträge von Privatstiftungen (insbesondere Zinsen und Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen) soll ab 2011 von 12,5% auf 25% erhöht werden. Da Privatstiftungen diese Einkünfte nach dem Zuflussprinzip versteuern, sollte dafür vorgesorgt werden, dass alle zwischensteuerpflichtigen Kapitalerträge noch bis spätestens 31.12.2010 vereinnahmt und damit nur mit 12,5% besteuert werden.