22.11.2010
VfGH hebt Beschränkung des Verlustvortrags auf
Der VfGH hat mit seiner Entscheidung vom 30.9.2010, G 35/10 – 9, die Wortfolge "- wenn die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelt worden sind und" in § 18 Abs. 6 EStG 1988, BGBl. Nr. 400, sowie den letzten Satz dieser Bestimmung, jeweils in der Fassung BGBl. Nr. 201/1996, als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. 12. 2011 in Kraft. Bis dahin hat der VfGH dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist gesetzt.
Newsletter der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 22.11.2010
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. 12. 2011 in Kraft. Bis dahin hat der VfGH dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist gesetzt.
Newsletter der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 22.11.2010