17.11.2010

Steuertipps für Arbeitnehmer

 
       
       
  • Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2007 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2010
  • Werbungskosten noch vor dem 31.12.2010 bezahlen
  • Arbeitnehmerveranlagung 2005 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2005 beantragen
  • "Aufrollung" der Lohnsteuerberechnung 2010 beim Arbeitgeber anregen
Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2007 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2010

Wer im Jahr 2007 aufgrund einer Mehrfachversicherung (z.B. gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2010 rückerstatten lassen (11,4 % Pensionsversicherung, 4 % Krankenversicherung).

Achtung: Die Rückerstattung ist grundsätzlich lohn- bzw einkommensteuerpflichtig!

Werbungskosten noch vor dem 31.12.2010 bezahlen

Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2010 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Denken Sie dabei insbesondere an Fortbildungskosten (Seminare, Kurse, Schulungen etc samt allen damit verbundenen Nebenkosten, wie Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand), Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur, beruflich veranlasste Mitgliedsbeiträge etc. Auch heuer geleistete Vorauszahlungen für derartige Kosten können noch heuer abgesetzt werden. Auch Ausbildungskosten, wenn sie mit der beruflichen oder einer verwandten Tätigkeit in Zusammenhang stehen, und Kosten der Umschulung können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Arbeitnehmerveranlagung 2005 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2005 beantragen

Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Am 31.12.2010 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2005.
Hat ein Dienstgeber im Jahr 2005 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2010 beim Finanzamt einen Rückzahlungsantrag stellen.

"Aufrollung" der Lohnsteuerberechnung 2010 beim Arbeitgeber anregen

Arbeitnehmer mit schwankenden Bezügen haben während des Jahres oft zu viel an Lohnsteuer bezahlt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber als besondere Serviceleistung für die Mitarbeiter im Monat Dezember eine Neuberechnung der Lohnsteuer (so genannte „Aufrollung“) durchführen und die sich daraus ergebende Lohnsteuer-Gutschrift an den Arbeitnehmer auszahlen. Bei Aufrollung im Dezember kann der Arbeitgeber bei Mitarbeitern, die ganzjährig beschäftigt waren, auch die vom Mitarbeiter nachweislich (Beleg!) bezahlten Kirchenbeiträge (maximal 200 EUR) und Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden (z.B. vom Arbeitnehmer selbst bezahlte Gewerkschaftsbeiträge) steuerlich berücksichtigen (dies allerdings nur dann, wenn der Mitarbeiter keinen Freibetragsbescheid vorgelegt hat).
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