17.08.2010
Vorsteuervergütung - Kommt Fristverlängerung für elektronisches Verfahren?
Am 30.9.2010 endet die Frist für das elektronische Vorsteuervergütungsverfahren für den Erstattungszeitraum 2009. Aufgrund umfangreicher technischer Probleme im Zusammenhang mit dem per 01.01.2010 eingeführten elektronischen Vergütungsverfahren hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Frist auf 31.03.2011 zu verschieben.Zur Vereinfachung der Rückerstattung der Vorsteuern mittels Vergütungsverfahren wurde per 01.01.2010 für Erstattungsanträge ab dem Jahr 2009 ein elektronisches Vergütungsverfahren eingeführt. Das dafür erforderliche elektronische Webportal wurde von den einzelnen Mitgliedstaaten eingerichtet. Obwohl die Frist für die Abgabe der Vergütungsanträge für das Jahr 2009 am 30.09.2010 endet, haben mehrere Mitgliedstaaten ihre Webportale sehr spät eingerichtet (teilweise Mitte Mai 2010). Dazu kommen technische Probleme beim Zugang bzw. Betrieb einzelner Webportale. Um das Recht der Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug wahren zu können, schlägt die Kommission daher vor, die Frist für die Abgabe der Erstattungsanträge 2009 auf 31.03.2011 zu verschieben.
Ob es tatsächlich zur Verlängerung kommt, bleibt abzuwarten. Sollte die geänderte Richtlinie in Kraft treten, werden wir auf unserer Homepage darüber informieren.
Quelle: ICON News vom 09.08.2010, www.icon.at
Ob es tatsächlich zur Verlängerung kommt, bleibt abzuwarten. Sollte die geänderte Richtlinie in Kraft treten, werden wir auf unserer Homepage darüber informieren.
Quelle: ICON News vom 09.08.2010, www.icon.at