27.05.2010

Abgabenänderungsgesetz 2010 (AbgÄG 2010) im Plenum des Nationalrats beschlossen

 
       
       
Am 20.05.2010 wurde im Plenum des Nationalrats das Abgabenänderungsgesetz 2010 beschlossen.

Im Zuge der Debatte im Finanzausschuss des Nationalrats wurden zwei Änderungen des UStG vorgenommen, die weder im Ministerialentwurf noch in der Regierungsvorlage vorgesehen waren:
  • In § 21 Abs 2 UStG wird die Grenze für die vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung (= Umsätze nach § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr) von EUR 30.000 auf EUR 100.000 erhöht. Unternehmer mit (Vorjahres-)Umsätzen zwischen EUR 30.000 und EUR 100.000 sind dann nur mehr zur Erstellung von vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet.
  • Zusätzlich wird in § 21 Abs 6 UStG die Grenze, bis zu der Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG), die keine Steuer zu entrichten haben, von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung befreit sind, von EUR 7.500 auf EUR 30.000 angehoben.


Diese Änderungen gelten ab 2011. Die Behandlung im Bundesrat und die anschließende Veröffentlichung im BGBl bleiben abzuwarten.

Änderung der Verordnung BGBl. II Nr. 462/2002


Nach § 21 Abs 1 UStG iVm mit der Verordnung BGBl II 2002/462 müssen Unternehmer bei einem Vorjahresumsatz bis EUR 100.000 (= Umsätze nach § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr) zwar eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und bei den Aufzeichnungen des Unternehmers aufbewahren, diese Voranmeldung aber nicht beim Finanzamt einreichen. Diese Erleichterung setzt voraus, dass die Vorauszahlungen laufend spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden.

Parallel mit den vorstehend dargestellten Änderungen im AbgÄG 2010 soll die in der erwähnten Verordnung (betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen) vorgesehene Grenze von EUR 100.000 (=Vorjahresumsatz) ebenfalls ab 2011 auf EUR 30.000 herabgesetzt werden (die Änderung der Verordnung liegt derzeit noch nicht vor).

Im Kontext mit der Änderung im AbgÄG 2010 bedeutet dies, dass Unternehmer, die im Jahr 2010 Umsätze zwischen EUR 30.000 und EUR 100.000 erzielen, ab 2011 ihre Voranmeldungen zwar beim Finanzamt einreichen müssen (idR über FinanzOnline), dies aber dafür nur vierteljährlich und nicht mehr monatlich.

Quelle: KWT-Newsletter vom 26.05.2010

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