18.05.2010

Unfallversicherung - Höherversicherung für selbständig Erwerbstätige

 
       
       
Durch den Pflichtbeitrag in der Unfallversicherung (mtl. EUR 8,03) haben die selbständig Erwerbstätigen in der gewerblichen Wirtschaft bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Sach- und Barleistungen (jährl. Bemessungsgrundlage EUR 17.405,68).Für die Höherversicherung in der Unfallversicherung ist ein zusätzlicher Beitrag zu leisten. Dieser führt zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage.

Beiträge / Bemessungsgrundlagen

Höherversicherung Stufe I Höherversicherung Stufe II
zusätzlicher jährlicher Beitrag EUR 96,33 EUR 144,70
jährliche Bemessungsgrundlage inkl. Pflichtversicherung EUR 28.463,35 EUR 34.073,80
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