18.05.2010
Unfallversicherung - Höherversicherung für selbständig Erwerbstätige
Durch den Pflichtbeitrag in der Unfallversicherung (mtl. EUR 8,03) haben die selbständig Erwerbstätigen in der gewerblichen Wirtschaft bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Sach- und Barleistungen (jährl. Bemessungsgrundlage EUR 17.405,68).Für die Höherversicherung in der Unfallversicherung ist ein zusätzlicher Beitrag zu leisten. Dieser führt zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage.
Beiträge / Bemessungsgrundlagen
Beiträge / Bemessungsgrundlagen
Höherversicherung Stufe I | Höherversicherung Stufe II | |
zusätzlicher jährlicher Beitrag | EUR 96,33 | EUR 144,70 |
jährliche Bemessungsgrundlage inkl. Pflichtversicherung | EUR 28.463,35 | EUR 34.073,80 |