04.11.2016

Größenmerkmale gemäß § 221 UGB nach RÄG 2014

 
       
       
Die Zuordnung zu einer Größenklasse besteht immer dann, wenn mindestens zwei der drei genannten Merkmale überschritten werden:
Einzelabschluss Bilanzsumme in € Umsatzerlöse in € Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaften 350 T 700 T bis 10
Kleine Kapitalgesellschaften 5 Mio 10 Mio bis 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaften 20 Mio 40 Mio bis 250
Große Kapitalgesellschaften*)


*) Bei Überschreiten mind. 2 der 3 genannten Kriterien für mittelgroße Kapitalgesellschaften oder Begebung von Aktien an einem geregelten Markt.

Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale treten ab dem folgenden Geschäftsjahr ein, wenn diese Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten bzw. nicht mehr überschritten werden (Beobachtungszeitraum).
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