19.09.2023
Neuerliche Erhöhung des Basiszinssatzes und damit Anpassung bei den Zinssätzen des Finanzamtes
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig. Durch die erneute Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,50 Prozentpunkte ergeben sich Anpassungen beim Basiszinssatz (nunmehr 3,88 %), welcher wiederum als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von EUR 50,00 nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
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Ab 20.09.2023 |
Bisher |
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Stundungszinsen |
5,88 % | 5,38 % |
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Aussetzungszinsen |
5,88 % | 5,38 % |
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Anspruchszinsen |
5,88 % | 5,38 % |
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Beschwerdezinsen |
5,88 % | 5,38 % |
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Umsatzsteuerzinsen |
5,88 % |
5,38 % |