07.12.2022

Neue Tatbestände für eine Pflichtveranlagung ab dem Veranlagungsjahr 2022

 
       
       
Eine Arbeitnehmerveranlagung setzt grundsätzlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte voraus. Das Einkommensteuergesetz gibt dabei Tatbestände vor, bei denen eine Pflichtveranlagung vorzunehmen ist. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 sind neue Pflichtveranlagungstatbestände dazugekommen und einige wurden angepasst.

Lesen Sie hier mehr dazu.

Ihr IWTH-Team
close_icon