01.12.2021

Neuauflage des Härtefall-Fonds ab 1.12.

 
       
       
Ab Mittwoch, 1. Dezember, ist die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds über das Antragsformular möglich.

Weiterführende Informationen, wie die am häufigsten gestellten Fragen dazu, finden Sie auf der WKO-Website.

Erhöhte Mindestförderung für November und Dezember

Die Mindestförderhöhe beim neu aufgelegten Härtefall-Fonds beträgt 600 Euro. Das Förder-Kriterium der "wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19" besteht weiterhin, das bedeutet, dass entweder ein Umsatzeinbruch von 40 % vorliegen muss oder laufende Kosten nachweislich nicht gedeckt werden können.

Für die ersten beiden Betrachtungszeiträume im Lockdown, November und Dezember 2021, wurde eine Sonderregelung getroffen: für diese beiden Monate beträgt die Mindestförderhöhe 1.100 Euro, es muss ein Umsatzeinbruch von 30 % vorliegen.

Quelle: WKO-Newsletter vom 01.12.2021
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