30.09.2021

Korrekturmeldungen an die COFAG

 
       
       
Wer bei der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) einen Zuschuss (finanzielle Maßnahme) beantragt und erhalten hat, dieser aufgrund der anzuwendenden Richtlinien jedoch nicht oder nicht in voller erhaltener Höhe zusteht (d.h. Sie sind nicht antragsberechtigt oder es ist eine Korrektur hinsichtlich der Höhe des erhaltenen Zuschusses notwendig), hat die Möglichkeit, den Antrag freiwillig zu korrigieren und den Zuschuss gänzlich oder teilweise zurückzuzahlen.

Wichtige Hinweise:
  • Der Korrekturbetrag ist vor Einbringung dieser Korrekturmeldung an die COFAG zurückzuzahlen.
  • Für jede finanzielle Maßnahme (d.h. Lockdown-Umsatzersatz, Lockdown-Umsatzersatz II, Ausfallsbonus, Verlustersatz, Fixkostenzuschuss I sowie Fixkostenzuschuss 800.000) muss eine eigene Korrekturmeldung erfolgen. Beim Ausfallsbonus muss für jedes in Anspruch genommene Monat eine eigene Korrekturmeldung erfolgen.
  • Eine Änderung von Stammdaten über die Korrekturmeldung ist nicht möglich.
  • Nach Einlangen des Korrekturbetrags und dieser Korrekturmeldung bei der COFAG erhalten Sie von der COFAG eine Bestätigung über die Rückzahlung des Korrekturbetrags.
  • Der persönliche Strafaufhebungsgrund der tätigen Reue iSd § 167 StGB gelangt von Gesetzes wegen insbesondere nur dann zur Anwendung, wenn der tatsächliche, vollständige Schaden ersetzt wird und sich gegebenenfalls Beteiligte ernstlich um die Schadensgutmachung bemüht haben. Beachten Sie daher bitte, dass eine allfällige Strafbarkeit bei Rücküberweisung eines zu niedrigen Korrekturbetrages weiterhin bestehen bleibt. Die COFAG entscheidet nicht über eine allfällige Strafbarkeit eines Förderwerbers. Ebenso ist die Bestätigung der Rückzahlung keine Bestätigung eines allfällig gesetzten persönlichen Strafaufhebungsgrundes.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der COFAG Homepage sowie in dem dort veröffentlichen Informationsblatt und der Ausfüllhilfe zur Korrekturmeldung.

Der Antrag kann ebenfalls über die COFAG Homepage gestellt werden.

Gerne unterstützen wir Sie im Fall von Fragen und bitten um Kontaktaufnahme sofern Sie eine Korrekturmeldung vornehmen möchten.

Ihr IWTH -Team

Quelle: www.cofag.at/korrekturmeldung.html
close_icon