04.08.2022

Information der SVS betreffend die Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen

 
       
       
Anfang dieses Jahres wurde für selbständig Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen eine Gutschrift der Krankenversicherungsbeiträge beschlossen.
Die SVS informiert, dass diese Gutschrift für 2022 für alle nach dem GSVG versicherten anspruchsberechtigten Selbstständigen mit der Beitragsvorschreibung für das 3. Quartal (im August) berücksichtigt wird.

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Quelle: KSW-Newsletter vom 04.08.2022 und Homepage der SVS
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