01.03.2022

Härtefall-Fonds: Förderung für Betrachtungszeitraum Februar 2022 ab 1.3.2022 möglich

 
       
       
Ab Dienstag, 1. März 2022, ist die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds für das dreiundzwanzigste "Corona-Monat" (von 1. bis 28. Februar 2022) über das Antragsformular möglich.

Alle weiterführende Informationen zum Härtefall-Fonds finden Sie auf der der Website der WKO.

Quelle: WKO-Newsletter vom 01.02.2022
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