15.10.2026

Gründerbonus: Fördermittel für 2026 ausgeschöpft – Antragstellung ab 1. Jänner 2027 unter neuen Voraussetzungen wieder möglich

 
       
       
Neue Anträge für den Gründerbonus können ab 01.01.2027 gestellt werden. Um die Förderung und damit die Kammer-Gelder künftig noch gezielter einsetzen zu können, wird es ab 2027 eine Neuerung bei den erforderlichen Nachweisen geben: Gründerinnen und Gründer können den Gründerbonus nur dann beantragen, wenn diese ein NeuFöG-Formular als Gründungsnachweis vorweisen können. Andere Dokumente können dafür nicht mehr eingereicht werden.

Mehr Informationen zum NeuFöG finden Sie hier.

Quelle: KSW Newsletter 14.10.2026
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