09.12.2021

Substanzabgeltungen vor Jahresende überweisen

 
       
       
Wenn Sie eine Immobilie unter Vorbehalt eines Fruchtgenussrechtes verschenkt und im Zuge dessen die Zahlung einer Substanzabgeltung vereinbart haben, denken Sie daran diese noch heuer an den Geschenknehmer zu überweisen. Anderfalls können Sie im Jahr 2021 keine Abschreibung geltend machen.

Ihr IWTH-Team

 
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