22.03.2021

Kurzarbeitsbonus

 
       
       
Mit dem Kurzarbeitsbonus werden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unterstützt.

Arbeitgeber, die seit November 2020 durchgehend aufgrund der Schutzmaßnahmenverordnungen des BMSGPK geschlossen waren, erhalten eine Zahlung von bis zu 825 Euro. Dieser Bonus soll etwa als Zuschuss für, während der Kurzarbeit, angehäufte Urlaubsansprüche dienen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, erhalten 175 Euro netto von ihrem Arbeitgeber/Arbeitsgeberin.

Die Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe wird entsprechend adaptiert.

Weitere Informationen finden Sie auch auf dem FAQ Katalog vom BMA

Quelle: KSW vom 22.03.2021
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