02.03.2023

Erste Informationen zum verlängerten Energiekostenzuschuss I, Energiekostenzuschuss II sowie der Energiekostenpauschale

 
       
       
Energiekostenzuschuss I – verlängert
  • Ausweitung auf das 4. Quartal 2022
  • Zusätzliche förderfähige Energieträger: Wärme, Kälte und Dampf
  • Dieselben Antragsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas
  • Voranmeldungszeitraum: 29.03.2023 – 14.04.2023
  • Antragsphase: 17.04.2023 – 16.06.2023
  • Förderungsuntergrenze: EUR 750,00
  • Antragstellung und Abwicklung: AWS
Energiekostenzuschuss II
  • In Stufe 1 und 2 entfällt das Kriterium der Energieintensität (3%-Regel)
  • Höhere Förderintensität der Mehrkosten:
         Basisstufe: 60% (vorher 30%)
         Stufe 2: 50% (vorher 30%)
         Stufe 3: 65% (vorher 50%)
         Stufe 4: 80% (vorher 70%)
  • Neue Fördergrenzen für die Stufen:
         Basisstufe: EUR 2 Mio. (vorher EUR 400.000,00)
         Stufe 2: EUR 4 Mio. (vorher EUR 2 Mio.)
         Stufe 3: EUR 50 Mio. (vorher 25 Mio.)
         Stufe 4: EUR 150 Mio. (vorher 50 Mio.)
  • Neue fünfte Förderstufe:
         Förderobergrenze: EUR 100 Mio.
         förderfähige Energiearten Strom, Erdgas sowie direkt aus Strom oder Erdgas erzeugte Wärme/Kälte
         Erfordernis des Betriebsverlustes oder einer Absenkung des EBITDAs
         kein Energieintensitätserfordernis
  • Förderfähige Energiearten in der Basisstufe wurden wie folgt erweitert: Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel
  • Neue Fördervoraussetzungen: Um Förderungen der Stufen 3 bis 5 zu erhalten, müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben. Bei dieser verpflichten sich die Fördernehmerinnen und Fördernehmer, bis 31. Dezember 2024 mindestens 90 % der am 1. Jänner 2023 vorhandenen Vollzeitäquivalente zu erhalten.
  • Für alle Stufen gilt die Erfordernis der Beschränkung von Bonizahlungen und eine beschränkte Ausschüttung von Dividenden
  • Förderzeitraum ist das Jahr 2023 wobei die Antragstellung in zwei Zeiträumen erfolgt:
         Für den Zeitraum 01-06/2023: Antragstellung in Q3/2023 (August/September 2023)
         Für den Zeitraum 07-12/2023: Antragstellung in Q1/2024 (Februar/März 2024)
  • Förderungsuntergrenze: EUR 3.000,00
  • Antragstellung und Abwicklung: AWS
Energiekostenpauschale
  • gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen
  • Mindestjahresumsatz EUR 10.000,00 und Höchstjahresumsatz EUR 400.00,00
  • Pauschalförderung beträgt zwischen EUR 110,00 und EUR 2.475,00
  • Förderkriterien: Branche (ÖNACE) und Umsatz
  • Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet, ein Energieintensitätsnachweis ist daher nicht erforderlich
  • Förderzeitraum: rückwirkend für das Jahr 2022
  • Voranmeldung ab 17.04.2023
  • Antragstellung voraussichtlich ab Mitte 05/2023
  • Antragstellung und Abwicklung: FFG
  • Einreichung und Abwicklung soll online und weitestgehend automatisiert erfolgen
  • Was Klienten jetzt schon vorbereiten können, damit die Antragstellung reibungslos funktioniert:
         Falls noch nicht vorhanden: Handy-Signatur einrichten
         Falls noch nicht vorhanden: Zugang zum Unternehmensserviceportal einrichten
         Im Unternehmensserviceportal prüfen ob die Branchenzuordnung richtig ist und
         alle anderen Angaben korrekt sind

Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Medieninfo EKZEnergiekostenpauschale des Bundes bringt Entlastung für Kleinunternehmen

Quelle: FFG-Website vom 25.02.2023 und AWS-Website vom 25.02.2023
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