19.01.2021

BMF- Ankündigung: Ausfallsbonus bis zu 30% des Umsatzausfalls bis 60.000 Euro pro Monat

 
       
       
Das BMF informiert über weitere aufgrund der Verlängerung des Lockdowns vorgesehene Unterstützungen:
Blümel: Ausfallsbonus bis zu 30% des Umsatzes bis 60.000 Euro pro Monat

Jedes Unternehmen, das mehr als 40 % Umsatzausfall im Vergleich zum Monatsumsatz in 2019 hat, kann einen Ausfallsbonus beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30 % des Umsatzausfalls und besteht zur Hälfte aus Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000. Der Ausfallbonus ist mit 60.000 Euro pro Monat begrenzt. Der Ausfallsbonus kann jeweils ab dem 16. des Monats in Finanzonline beantragt werden, erstmalig ab 16. Februar 2021 (Ausfallsbonus für Jänner). Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000 Antrages.

Die WKO hat hierzu eine übersichtliche Erstinformation mit Rechenbeispielen zusammengestellt.

Änderungen vorbehalten. Es bleibt noch die gesetzliche Umsetzung abzuwarten.

Quelle: BMF Pressemitteilung 17.01.2021, WKO News 17.01.2021
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