25.05.2021

Begleichung von coronabedingten Beitragsrückständen bis 30.06.2021

 
       
       

Ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten wieder die herkömmlichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen.
Die laufenden Beiträge sind dann wie gewohnt jeweils bis zum 15. des Folgemonates zu entrichten. 

Zahlungsinformation

Im Hinblick auf den nahenden Zahlungstermin am 30.06.2021 versendet die ÖGK Zahlungsinformationen an die Betriebe. Damit erhalten die Dienstgeberinnen und Dienstgeber einen aktuellen Überblick über die bis dato ausstehenden Beiträge. 

Dies erleichtert den von der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern eine frühzeitige Planung, wie die bestehenden Beitragsrückstände unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Möglichkeiten abgebaut werden können.

Ratenanträge

Ist die Begleichung der Beitragsrückstände bis zum 30.06.2021 nicht gänzlich möglich, kann eine Ratenvereinbarung, abgeschlossen werden, jedoch ist eine direkte Kontaktaufnahme mit der ÖGK erforderlich. 

Raten werden in einer ersten Phase bis längstens 30.09.2022 gewährt, jedoch nur, wenn die bestehenden coronabedingten Liquiditätsprobleme gegenüber der ÖGK glaubhaft gemacht werden. 

Alle nicht coronabedingten Rückstände sind aber regelmäßig zu den üblichen Terminen, Fristen und Konditionen zu begleichen.

Elektronischer Antrag ab 01.06.2021

Ein elektronischer Ratenantrag steht den Betrieben im Bedarfsfall ab 01.06.2021 in WEBEKU zur Verfügung.

Quelle:  ÖGK Juni.2021

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