01.10.2010
Bauleistungen
Die schon seit 2002 eingeführte Bestimmung bezüglich des Übergangs der Steuerschuld bei Bauleistungen hat sich grundsätzlich gut bewährt, löst aber immer wieder Zweifelsfragen im Zuge der Rechnungslegung aus.
Bauleistungen gemäß § 19 Absatz 1a UStG sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Der Begriff des Bauwerks ist weit auszulegen und umfasst nicht nur Gebäude.
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Bauleistungen gemäß § 19 Absatz 1a UStG sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Der Begriff des Bauwerks ist weit auszulegen und umfasst nicht nur Gebäude.
- Wer ist Erbringer von Bauleistungen?
- Was sind typischerweise Bauleistungen?
- Sonderfälle wie zB Hausverwaltungen und Bauträger
- Was müssen Sie bei der Ausstellung von Rechnungen beachten?
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