17.05.2021

Ausfallsbonus für touristische Privatzimmervermietung und Wein-, Mostbuschenschank, Almausschank

 
       
       
Für folgende Anspruchsberechtigte ist es möglich einen Antrag für einen Ausfallsbonus bei der AMA zu stellen:
  • Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung 1994 unterliegen
  • Wein-, Mostbuschenschank, Almausschank
  • Bauernhof-Betriebe (Urlaub).
  • Gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen,
  • sowie sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.

Der Ausfallsbonus beträgt 15%, für März und April wird er auf 30% verdoppelt.

Gewerbliche touristische Vermieter und sonstige touristische Vermieter die Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben abführen erhalten einen Zusatzbonus von 10% Zuschuss (außer für die Monate des verdoppelten Ausfallsbonus März und April).

Eine Antragstellung für November und Dezember 2020 sowie Jänner 2021 und Februar 2021 ist bis 31. Mai 2021 möglich (Fallfrist!), danach ist diese für den jeweiligen Betrachtungszeitraum immer bis zum 15. des drittfolgenden Monats möglich, wobei für jeden Monat ein gesonderter Antrag zu stellen ist.

Der Betrachtungszeitraum für den Ausfallsbonus ist das Kalendermonat und der Zuschuss kann für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden. Die Gewährung eines Ausfallsbonus für die Betrachtungszeiträume November 2020 und/oder Dezember 2020 ist ausgeschlossen, wenn bereits ein Lockdown-Umsatzersatz für den entsprechenden Monat von der AMA gewährt wurde.
Weiterführende Informationen und Details zu den Voraussetzungen und der Berechnung finden Sie auf der AMA Website sowie in der Richtlinie. Anträge können über die Homepage der eAma gestellt werden.

Informationen zum Härtefallfonds und Ausfallsbonus für die Land- und Forstwirtschaft finden Sie u.a. hier.

Quellen: www.bmlrt.gv.at, www.ama.at
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