01.09.2009

Auftraggeberhaftung

 
       
       
Als weitere Maßnahme zur Bekämpfung des Sozialbetruges sieht das neue Auftraggeber-Haftungsgesetz eine Haftung für Auftraggeber in der Baubranche vor.

Ziel dieser Neuregelung ist es, der Behörde eine Möglichkeit zu geben, die Schwarzarbeit besser bekämpfen zu können. Darüber hinaus soll dadurch der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Baubranche ein Riegel vorgeschoben werden.

Seit 1. September 2009 sind diese Bestimmungen in Kraft getreten.
 
  • Was bedeutet das für Sie als Auftraggeber?
  • Was bedeutet das für Sie als Auftragnehmer?
  • Welche organisatorischen Maßnahmen sind in Ihrem Betrieb zu treffen?
  • Wie verhindern Sie Finanzierungsnachteile?
     

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