13.02.2023

Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine vertriebene Menschen bis 4. März 2024 verlängert

 
       
       
Verlängerung des Aufenthaltsrechts auch ohne neuen Ausweis

Der blaue Ausweis für Vertriebene wird automatisch verlängert und vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl an die Meldeadressen der Vetriebenen verschickt.
Es handelt sich um ein Aufenthaltsrecht ex lege, das auch unabhängig von der Ausstellung eines neuen Ausweises für Vertriebene besteht. Beschäftigungsbewilligungen für Vertriebene können auch nach dem 3. März 2023 ausgestellt werden, selbst wenn kein neuer Ausweis vorgelegt wird.

Beschäftigungsbewilligungen sind nach wie vor notwendig

Wichtig: Bestehende Beschäftigungsbewilligungen müssen verlängert werden, Dienstgeber müssen vor Ablauf der Beschäftigungsbewilligung einen neuen Antrag stellen.

Quelle: AMS-Newsletter vom 10.02.2023
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