Wie wir bereits mehrmals berichtet und auch anlässlich der jährlichen Jahresabschlussbesprechung besprochen haben, ist für Zahlungen im Jahr 2011 auf ein ausländisches Bankkonto für bestimmte inländische Leistungen bis 29.02.2012 eine Meldung dieser Auslandszahlungen an das Finanzamt zu erstatten.
Ihr zuständiger Sachbearbeiter steht für nähere Auskünfte und Unterstützung bei der Durchführung dieser Meldung gerne zur Verfügung.
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Im Bereich der Grundaufzeichnungen und der Losungsermittlung sind bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen eine Reihe von Vorschriften, welche an die Kriterien der Ordnungsmäßigkeit anknüpfen (z.B. §§ 131, 132 BAO) zu beachten.
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An Angehörige geleistete Zahlungen für Kinderbetreuungskosten sind als außergewöhnliche Belastung dann von der Steuer absetzbar, wenn der Angehörige in einem anderen Haushalt lebt, pädagogisch im Sinne des Gesetzes qualifiziert ist, er, anders als üblicherweise bei einer Kinderbetreuung durch Verwandte, hierfür ein echtes Entgelt erhält und der diesbezügliche Vertrag den für Angehörigenverträge entsprechenden steuerlichen Kriterien entspricht.
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